Kosten

Allgemeines

Das Psychoanalytische Institut Heidelberg der DPV/IPV e.V. ist ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter Verein und verfolgt kein kommerzielles Interesse.

Die Kosten für die Ausbildung setzen sich im Wesentlichen aus den Kosten für die Lehranalyse (Selbsterfahrung), die Supervision und den Semestergebühren zusammen. Sie sind abhängig von der Dauer der Ausbildung. Das Minimum einer berufsbegleitenden Weiterbildung nach dem Psychotherapeutengesetz beträgt 5 Jahre. Entscheidend für die Beurteilung der finanziellen Aufwendungen für verschiedene Ausbildungsangebote sind aber insbesondere auch die Einnahmen, welche die Ausbildungskandidat*innen durch die Honorare für die von ihnen selbst durchgeführten Ausbildungsbehandlungen erhalten. Von diesen Honoraren behalten viele Ausbildungsinstitute häufig einen hohen Prozentsatz ein. Im Psychoanalytischen Institut Heidelberg wird an die Ausbildungskandidat*innen 90 % der Vergütung ausbezahlt, die ab 01.01.2018 ebenso wie bei den Vertragspsychotherapeut*innen bei 89,60 € pro Behandlungsstunde liegt (90 %: 85,12 €). Hinzu kommen weitere Einnahmen u. a. durch Sprechstunden, probatorische Sitzungen, die Erhebung der biographischen Anamnese und die Erstellung von Berichten an den Gutachter, die die Ausbildungskandidat*innen ebenfalls zu 90 % von der Institutsambulanz, über die sie die Ausbildungstherapien abrechnen, erhalten.

Die oft beklagte Höhe der Kosten für die Ausbildung gilt demnach nur für den Beginn der Ausbildung, bis nach 1,5 Jahren das Vorkolloquium (Zwischenprüfung) absolviert werden kann und über die praktische Ausbildung (d. h. die Durchführung von Ausbildungsfällen unter Supervision) Einnahmen erzielt werden können. Bis zum Vorkolloquium können die Lehranalyse und die Semestergebühren nur zu einem geringen Teil über Einnahmen aus der Ausbildung finanziert werden, falls der/die Ausbildungsteilnehmer*in unter Anleitung eines/einer erfahrenen Psychotherapeut*in Sprechstunden, probatorische Sitzungen und die Erhebung der biographischen Anamnese in der Institutsambulanz durchführt (ab 01.01.2018 je nach Art der Leistung und Supervisionsaufwand Vergütung für eine Sitzung zwischen 37,65 € und 85,22 €). In diesen ersten Ausbildungsabschnitt fällt auch die praktische Tätigkeit nach dem PsychThG, in der in allen staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten 1800 Stunden in psychiatrischen Kliniken und psychosomatischen Einrichtungen absolviert werden müssen. Diese praktische Tätigkeit wird häufig von den Kliniken und Einrichtungen nur unzureichend bezahlt.

Ausgaben & Einnahmen

Ausbildungskosten bis zum Vorkolloquium (Zwischenprüfung):

Kosten und Einnahmen ab dem Beginn der praktischen Ausbildung: Vom Psychotherapeutengesetz werden bei der verklammerten Ausbildung (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie) mindestens 900 Behandlungsstunden gefordert. Da die Behandlungen eine Mindeststundenzahl umfassen müssen, um als prüfungsrelevante Ausbildungsfälle berücksichtigt werden zu können, können von den Ausbildungskandidat*innen mehr Behandlungsstunden durchgeführt werden für den Fall frühzeitigerer Beendigungen von Ausbildungsfällen. Bei der Berechnung wird von 1100 Behandlungsstunden und einer Gesamtausbildungsdauer von 5 Jahren ausgegangen.

 

Bei einer Ausbildungsdauer von 5 Jahren und der Durchführung von 1100 Behandlungsstunden lässt sich demnach ein Gesamtgewinn von 43.948 € erzielen.

Die obigen Berechnungen sind auf Ärzt*innen, die den Zusatztitel Psychoanalyse anstreben, im Grundsatz übertragbar. Allerdings gelten bei Ärzt*innen die Bestimmungen der Weiterbildung und nicht die der Ausbildung nach dem PTG. Die Ärzt*innen sind zumeist entweder in Kliniken angestellt oder bereits als Tiefenpsycholog*innen in eigener Praxis niedergelassen. Ein Teil der Facharztausbildung kann sowohl in Bezug auf den Theorieerwerb in den Seminaren abgegolten werden als auch im Rahmen der Ambulanz (nach Rücksprache mit dem Ausbildungsleiter) abgerechnet werden. Näheres kann in einem Informationsgespräch geklärt werden.

*) Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Annäherungswerte

Finanzierungshilfen

Über die Stiftung der DPV können sich Ausbildungskandidat*innen der DPV um ein zinsloses Darlehen (in begrenztem Umfang) bewerben. Näheres finden Sie dort. Mit der Rückzahlung des Darlehens der DPV-Stiftung muss erst ab dem Erhalt der ersten Einnahmen aus den Ausbildungsbehandlungen begonnen werden (50 € pro Monat, nach Beendigung der Ausbildung 200 € pro Monat).

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim zentralen Ausbildungsausschusses der DPV (Tel.: 030 26 10 19 87, E-Mail: zaa@dpv-psa.de). Auch die IPV bietet eine Ausbildungsförderung an. Für Psycholog*innen besteht auch die Möglichkeit, die 1800 Stunden der praktischen Tätigkeit direkt nach der Zulassung zur Ausbildung zu beginnen und mit der Lehranalyse erst nach deren Abschluss zu beginnen, wodurch sich der erste Abschnitt der Ausbildung (bis zum Vorkolloquium) auf 3 Jahre verlängern würde.

Mit Beginn der praktischen Ausbildung (d. h. der Durchführung von Ausbildungsbehandlungen unter Supervision) übersteigen die Einnahmen aus der Ausbildung die anfallenden Kosten deutlich. Auch eine Verlängerung der Ausbildung verschlechtert die positive finanzielle Bilanz nicht, da die Einnahmen aus den Behandlungsfällen bestehen bleiben. Ab dem Erhalt der Einnahmen aus den Ausbildungsbehandlungen besteht die Möglichkeit, darüber die Ausbildung zu finanzieren und auch den Lebensunterhalt zu bestreiten (je nach den individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen). Die Teilzeitausbildung ermöglicht auch die Erzielung weiterer Einnahmen zur Finanzierung des Lebensunterhalts durch eine Anstellung in Teilzeit.

Die Seminare am Institut werden unentgeltlich angeboten bzw. sind mit dem Institutsbeitrag abgegolten. Die Dozent*innen arbeiten ehrenamtlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, kostenfrei an wissenschaftlichen Veranstaltungen des Instituts teilzunehmen.

Fahrtkosten sind individuell unterschiedlich. Literaturkosten können durch Nutzung der Institutsbibliothek und Zugang zu PEP (online Archiv Psychoanalytic Electronic Publishing mit mehr als 65000 Artikeln, es können auch Kongressberichte etc. nachgelesen werden) begrenzt werden. Die Ausbildungskosten sind steuerlich voll absetzbar.

Weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne, wenn sie sich für die Ausbildung interessieren.

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