Für Psycholog*innen
Das Psychoanalytische Institut Heidelberg bietet Psycholog*innen die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in mit Vertiefung in psychoanalytisch begründeten Verfahren (Psychoanalytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie). Die Ausbildung ist berufsbegleitend organisiert und beträgt nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) mindestens fünf Jahre.
Es handelt sich dabei an unserem Institut um eine verklammerte Ausbildung, d.h. in der gleichen Zeit kann sowohl die tiefenpsychologisch fundierte als auch die analytische Psychotherapie angeeignet werden.
Allein stehend kann bei uns die Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie nicht erfolgen.
Gleichzeitig wird die Ausbildung zum/zur Psychoanalytiker*in der DPV und IPV in der psychoanalytischen Grundmethode der hochfrequenten Psychoanalyse gemäß den Richtlinien der DPV und IPV gelehrt, die den Erwerb der Mitgliedschaft in der DPV und IPV ermöglicht.
Bei Fragen rund um die Ausbildung können Sie sich an den Ausbildungsleiter Herrn Dr. Edgar Fieberg wenden, für Interessent*innen führt er Informationsgespräche durch. Sie können sich dafür auch an andere Lehranalytiker*innen unseres Instituts wenden. Die Kandidatensprecher*innen beantworten auch gerne Ihre Fragen. Informationen und Eindrücke von bzw. über die Ausbildung bekommen Sie auch im Rahmen der jährlich von der DPV in Frankfurt durchgeführten Sommeruniversität. Weitere Information erhalten Sie auch über unser Sekretariat.
Über die Ausbildung im Rahmen der DPV können Sie sich auch auf den Seiten des DPV informieren.
Falls im Rahmen anderer Ausbildungen Vorkenntnisse vorhanden sind, werden diese nach Durchsicht und Absprache anerkannt.
Sie können die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psycholog*innen des Psychoanalytischen Instituts Heidelberg hier studieren; ebenso den Text des Psychotherapeutengesetztes und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel Medizin oder Psychologie, oder ein gleichwertiger im Ausland erworbener Hochschulabschluss.
- Das Alter der Bewerber*innen sollte 25 Jahre nicht unterschreiten.
- Über die persönliche Eignung befindet der Ausbildungsausschuss aufgrund der Ergebnisse von mindestens drei Bewerbungsinterviews.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung ist ganzjährlich möglich. Bitte beachten Sie, dass der örtliche Ausbildungsausschuss, der über die Bewerbung entscheidet, viermal im Jahr tagt und Sie, um Wartezeiten zu verhindern, Ihren Bewerbungsprozess darauf abstimmen können. Ein Einstieg in die Ausbildung ist in der Regel zu Beginn des Sommer- oder Wintersemesters sinnvoll. Die Bewerbung erfolgt sowohl an die DPV als auch an das Ausbildungsinstitut.
- Lassen Sie sich von unserem Sekretariat die Bewerbungsunterlagen zuschicken.
- Bitte überweisen Sie die Bewerbungsgebühr in Höhe von € 200 an die Kontostelle der DPV und senden Sie die Kopie des Zahlungsbeleges an unser Institut.
- Nach Eingang der Kopie des Zahlungsbeleges werden Ihnen drei Bewerbungsbögen und eine Liste der Lehranalytiker*innen für die Bewerbungsinterviews zugesandt.
- Wählen Sie bitte drei Lehranalytiker*innen unseres Ausbildungsinstitutes aus und vereinbaren Sie selbst mit diesen einen Interviewtermin. Im Interesse einer schnellen Abwicklung des Bewerbungsverfahrens bitten wir Sie, unserem Ausbildungsinstitut mitzuteilen, mit welchen Lehranalytiker*innen Interviewtermine vereinbart wurden.
- Nach der Vereinbarung der Interviewtermine schicken Sie bitte jedem der drei Interviewer*innen folgende Unterlagen: einen Bewerbungsbogen mit aktuellem Lichtbild, einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, aus dem Ihre persönliche Entwicklung, Ihr beruflicher Werdegang und Ihre Motivation zur Ausbildung hervorgehen, sowie eine Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. der Berufsurkunden.
Ziel des Bewerbungsinterviews
Die Bewerbungsinterviews sollen Ihnen und uns helfen, Ihre Eignung und Motivation kennenzulernen und Ihnen eine Erfahrung mit der psychoanalytischen Methode ermöglichen.
Ziel des Bewerbungsinterviews ist es, den Interviewer*innen einen Eindruck von der Persönlichkeit der Bewerber*innen zu ermöglichen, ihre Motivation kennen zu lernen und ihre Eignung einschätzen zu können.
Den Bewerber*innen wird die Möglichkeit gegeben, eine Erfahrung in der analytischen Situation (in nuce) zu machen. Dadurch kann das eigene Nachdenken über die Entscheidung, die analytische Ausbildung zu machen vertieft und vom konkreten Erleben unterfüttert werden. Die Interviewer*innen werden ihre Einschätzung den Bewerber*innen in der Regel nicht mitteilen, vielmehr besprechen die drei Interviewer*innen gemeinsam mit den Mitgliedern des örtlichen Ausbildungsausschusses die Interviews und stimmen dann darüber ab, ob ein/e Bewerber*in auf Grund der beruflichen und persönlichen Eignung dem zentralen Ausbildungsausschusses (zAA) zur Zulassung empfohlen wird.
Zulassung
Die Mitteilung des Ergebnisses der Bewerbung an die Bewerber*innen erfolgt durch den Leiter des zentralen Ausbildungsausschusses (zAA) und des örtlichen Ausbildungsausschusses (öAA). Wird die Zulassung ausgesprochen, erhält der/die Bewerber*in den Status eines/einer „zugelassenen Ausbildungsteilnehmer“ (zAT) der DPV. Im Falle einer Ablehnung hat der/die Bewerber*in die Möglichkeit, mit dem Leiter des öAA oder einem seiner Interviewer ein Gespräch über die Ablehnungsgründe zu führen.
Ablauf der Ausbildung
Am Anfang steht die Bewerbung mit drei Interviews durch Lehranalytiker*innen auf deren Grundlage über die Zulassung beschlossen wird. Die Ausbildung beginnt mit der Lehranalyse, der Teilnahme an den Theorieseminaren und der praktischen Tätigkeit nach PsychThG. Insbesondere die 20 selbst durchzuführenden Erstinterviews und deren Supervision bzw. die Teilnahme an dem Erstinterviewseminar dienen den ersten eigenen Erfahrungen in der analytischen Tätigkeit bzw. Haltung.
Mit dem Vorkolloquium wird diese Ausbildungsphase abgeschlossen, und dieses ist die Voraussetzung für die Behandlungserlaubnis.
In der Behandlungsphase, der praktischen Ausbildung nach PsychThG, gilt es, unter Supervision insgesamt mindestens 900 Behandlungsstunden zu absolvieren, 300 davon in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Dabei müssen mindestens sechs verschiedene Patient*innen behandelt werden. Im Rahmen der analytischen Ausbildung nach DPV-Richtlinien müssen mindestens zwei der Behandlungen hochfrequent (d.h. mit vier Wochenstunden) und ausreichend lang (in der Regel je 300 Stunden) sein.
Die Vergütung ist in einer Extraantwort dargestellt und ermöglicht in dieser Phase, von den Einnahmen der Behandlungen die Kosten tragen und leben zu können. Das heisst, das Schwergewicht in dieser Phase liegt auf den Behandlungen, deren Supervision (Einzel und im Seminar) sowie der Möglichkeit, in der Lehranalyse zu verarbeiten, was dabei in der inneren Welt der Ausbildungskandidat*innen ausgelöst wird.
Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung schließt ab mit der schriftlichen und mündlichen PsychThG-Prüfung. Für die Approbation zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in beantragt der Kandidat die Zulassung zur staatlichen Prüfung bei der zuständigen Landesbehörde gem. PsychTh-AprV § 7. Für die Zulassung zur Prüfung sind sechs anonymisierte schriftliche Falldarstellungen eigener supervidierter Behandlungen, davon mindestens je einer analytischen und einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie von mindestens 250 bzw. 25 Behandlungsstunden, vorzulegen. Die Prüfung findet in einer schriftlichen Form vor der Landesprüfungsbehörde statt sowie in einer mündlichen Form vor Prüfern des eigenen und eines anderen Instituts als Gruppenprüfung. Hier werden je ein analytischer und ein tiefenpsychologisch fundierter Fall dargestellt und zusammen mit theoretischen Fragen besprochen.
Das Kolloquium im Rahmen der halbjährlichen DPV-Kongresse schließt die analytische Ausbildung ab mit der Darstellung eines der hochfrequenten Fälle. Der Kandidat legt einen Bericht vor und diskutiert seine Darstellung mit einer ad hoc Gruppe. Für die Zulassung sind zwei Krankenbehandlungen in der psychoanalytischen Grundmethode mit in der Regel jeweils mindestens 300 supervidierten Behandlungsstunden notwendig.
Ausbildungsstrukur
Die psychoanalytische Ausbildung ist als berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung organisiert und dauert mindesten 5 Jahre. Sie umfasst die Lehranalyse, theoretische Lehrveranstaltungen, die praktische Tätigkeit sowie die praktische Ausbildung (vergl. auch PsychTh-APrV).
Selbsterfahrung/Lehranalyse
Die Lehranalyse ist Grundlage und zentraler Bestandteil der psychoanalytischen Ausbildung.
Sonderstellung: Die Lehranalyse als persönliche Analyse braucht einen geschützten Raum. Deshalb ist der Lehranalytiker, der die Lehranalyse durchführt, in keiner Weise an der Beurteilung der Ausbildungsfortschritte seiner Analysanden beteiligt (sog. „non-reporting-system“).
Wahl des Lehranalytikers: Der zugelassenen Ausbildungsteilnehmer (zAT) wählt aus dem Kreis der mit Lehranalysen betrauten Mitglieder der DPV seinen Lehranalytiker aus.
Organisation: Die Lehranalyse findet in der Regel in vier oder fünf Einzelsitzungen pro Woche an jeweils verschiedenen Tagen statt. Die Dauer der Sitzung beträgt mindestens 45 Minuten. Die Höhe des Honorars wird zwischen Analysand und Lehranalytiker vereinbart. Die Lehranalyse begleitet in der Regel die gesamte Ausbildung.
Empfehlung: Es wird empfohlen, vor Beginn der Teilnahme am Ausbildungsprogramm des Institutes bereits eine Zeitlang in Lehranalyse zu sein.
Theoretische Ausbildung
Alle erforderlichen theoretischen Lehrveranstaltungen werden von Dozenten des Instituts angeboten. Den Ausbildungsteilnehmern werden die Grundlagen und der gegenwärtige Erkenntnisstand der Psychoanalyse sowie Einblicke in Fragen der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion des Faches vermittelt. Die von den jeweiligen Regelwerken vorgeschriebenen Inhalte der theoretischen Ausbildung werden vollständig abgedeckt. Sie werden so angeboten, dass sie innerhalb von fünf Jahren berufsbegleitend gut zu bewältigen sind.
Die vier großen inhaltlichen Bereiche (Entwicklungspsychologie, Allgemeine Krankheitslehre, Spezielle Krankheitslehre und Behandlungstechnik) werden mehrsemestrig und in regelmäßigem ununterbrochenem Turnus in Seminarform angeboten, so dass in jedem Semester mit der theoretischen Ausbildung begonnen werden kann. Weniger umfangreiche und spezielle Inhalte folgen innerhalb von insgesamt zehn Semestern in lockerem Turnus.
Ständiges Angebot sind das Erstinterview-Seminar bzw. im Praktischen Teil der Ausbildung das Technisch-kasuistische Seminar. Sie werden fortlaufend belegt. Daneben wird ein Psychotherapie-Seminar angeboten. Die Teilnehmerzahl der Seminare liegt im Allgemeinen zwischen vier und zwölf Personen.
Die Teilnahme an Institutsveranstaltungen (Vorträge, Supervisionen durch auswärtige Analytiker) und an den Tagungen der DPV kann den fachlichen Horizont erweitern. Für die Ausbildung in analytischer Psychotherapie zur Krankenbehandlung in der vertragsärztlichen Versorgung gelten die Bestimmungen für anerkannte Institute nach Maßgabe der Psychotherapie-Vereinbarungen auf der Grundlage der Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.
Weitere Details über die theoretische Ausbildung finden Sie auf der Ausbildungsseite der Website der DPV unter „Theoretische Lehrveranstaltungen und Praktika“
Praktische Tätigkeit
Die nach dem Psychotherapeutengesetz für Psycholog*innen erforderliche praktische Tätigkeit I und II (1200 Std. Psychiatrie und 600 Std. Psychosomatik) kann in den mit dem Institut kooperierenden Einrichtungen (Kliniken etc.) absolviert werden. Das Institut ist behilflich, wenn andere Einrichtungen dafür näher liegen oder gesucht werden. Im Psychotherapieseminar, das fortlaufend angeboten wird, können Erfahrungen mit Patient*innen besprochen werden. Eine Liste der kooperierenden Einrichtungen finden Sie hier Kooperationsverträge.
Praktische Ausbildung
Nachdem der Kandidat das Vorkolloquium bestanden hat, kann er mit der praktischen Ausbildung, d.h. mit der eigenen Behandlung ambulanter Patient*innen unter Supervision beginnen. Die vom Ausbildungskandidat*innen zum Zwecke der Ausbildung durchzuführenden Behandlungen können im Rahmen einer Ermächtigung der Institutsambulanz erfolgen und werden von technisch-kasuistischen Seminaren im Institut und Supervisionen begleitet.